98693 Ilmenau
Lindenstraße 37
Tel.: 03677 / 68080
Fax: 03677 / 680818
E-Mail: info@neuschwander-online.de
Gästehaus am Waldschlößchen
98693 Ilmenau
Schleusinger Allee 14 und 15
Tel.: 03677 / 68080 (bei Nichtmelden 209213)
Fax: 03677 / 680818
E-Mail: gaestehaus@ferienwohnung-ilmenau.de
Rasthaus Waldschlößchen
98693 Ilmenau
Schleusinger Allee 15
Tel.: 03677 / 6677398(bei Nichtmelden 209213)
Fax: 03677 / 680818
E-Mail: waldschloesschen@ferienwohnung-ilmenau.de
ANREISEZEITEN:
Wir sind wegen unserer Fahrlehrertätigkeit fast ständig beruflich in Ilmenau
unterwegs. Damit niemand vor
verschlossener Tür stehen muss, ist eine vorherige Vereinbarung Ihres
Eintreffens am Anreisetag zwingend notwendig.
Melden sie sich bitte über unseren Festnetzanschluss (03677) 68080 oder über die Mobilfunknummer 0170 7350 100 und vereinbaren einen Anreisezeitpunkt. Wir sind dann in wenigen Minuten am vereinbarten Ort.
Nach 19.30 sind wir nur noch selten erreichbar.

Theresia
und Heinz Neuschwander, das Seniorteam des Hauses, beantwortet gerne Ihre noch offenen Fragen.
Wir wünschen eine unfallfreie Anreise, einen angenehmen Aufenthalt im schönen Ilmenau
und hoffen, dass Sie sich in unserem Hause wohlfühlen.
Impressum:
HAUS NEUSCHWANDER
Anna-Theresia Neuschwander
98693 Ilmenau
Lindenstraße 37
Tel.: 03677 / 68080
Fax: 03677 / 680818 (Nur zu Geschäftszeiten)
E-Mail:
info@neuschwander-online.de
St.Nr.: 154/252/01058
Konzeption, Realisierung, Webdesign:
Olaf Gottschall
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ferienwohnungen
1. Abschluss des Mietvertrages
Die Anmeldung kann schriftlich und mündlich oder fernmündlich vorgenommen
werden. Sie erfolgt durch den Mieter auch verbindlich für alle anderen Nutzer
der Ferienwohnung. Mit Annahme der Buchungsbestätigung erkennt der Mieter die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich an. Der Vertrag kommt nach Ablauf
der Stornierungsfrist und Leistung einer gegebenenfalls geforderten Anzahlung
verbindlich zustande. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der
Anmeldung ab, so hat der Mieter postwendend, in jedem Falle rechtzeitig vor
Anlauf der Stornierungsfrist zu reklamieren. Der Vermieter erstellt sodann
binnen einer Woche eine neue Buchungsbestätigung. Der Vertrag kommt auf der
Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Mieter innerhalb der neuen
Stornierungsfrist nicht schriftlich storniert.
2. Rücktritt vom Mietvertrag
Der Mieter kann jederzeit ohne Kosten vor Ablauf der vereinbarten
Stornierungsfrist von der Buchung zurücktreten. Die Stornierungsfristen beziehen
sich auf die Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung. Die Buchungsbestätigung
gilt nach Ablauf von drei Tagen als zugestellt. Sie gelten gleichermaßen für
Mieter und Vermieter. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Auch eine
Änderungskündigung bzw. eine Stornierung muss schriftlich oder per Fax erfolgen.
E-Mails können wegen möglicher Übertragungsfehler nicht als schriftliche
Stornierung anerkannt werden. Maßgeblich für die Wirksamkeit des Rücktritts, der
Stornierung oder der Änderungskündigung ist der Zugang der Stornierung bei dem
Vermieter. Bei Rücktritt vom Mietvertrag nach Ablauf der Stornierungsfrist kann
der Vermieter den vereinbarten Mietpreis abzüglich 30 % Eigenersparnis vom
Mieter verlangen.
3. Rücktrittskostenversicherung
Kann der Mietvertrag wegen unabwendbarer Ereignisse oder höherer Gewalt nicht
erfüllt werden, so können dennoch die o. a. angemessenen Entschädigung verlangt
werden. Der Vermieter ist entsprechend versichert. Dem Mieter wird anheim
gestellt, dies ebenfalls über eine Reiserücktrittsversicherung zu tun.
4. Fälligkeit und Zahlung des Mietpreises
Der Mietpreis wird mit Ablauf der Stornierungsfrist fällig. Wohnungsmieten sind
üblicherweise im Voraus zu zahlen. Dies gilt auch für Ferienwohnungen. Die
Begleichung der Rechnung erfolgt im Gegensatz zu Hotelrechnungen bereits am Tage
der Ankunft. Für die Zahlung des Mietpreises ist allein der Mieter, nicht etwa
seine Gäste, verantwortlich. Soll Teilzahlung erfolgen, muss dies vorher
schriftlich vereinbart werden.
5. Leistungen und Preise
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibungen und der hierauf Bezug nehmenden Angaben in der
Buchungsbestätigung. Die hierin enthaltenen Angaben sind für der Vermieter und
den Mieter bindend. Der Mietpreis beinhaltet auch den Anreise- und Abreisetag.
6. Leistungs- und Preisänderungen
Die Preise sind für Mieter und Vermieter gemäß der in der Bundesrepublik
Deutschland allgemein gültigen Preisgleitklausel für vier Monate verbindlich.
Weicht der Vermieter nach vier Monaten von den vereinbarten Preisen um mehr als
5 % nach oben ab, so hat der Mieter ein sofortiges Rücktrittsrecht. Es entstehen
dem Mieter keine Kosten. Eine Preisänderung wird dem Mieter unverzüglich mittels
Einschreiben mitgeteilt. Eine Kündigung des Mietvertrages wegen Preisänderung
muss ebenfalls per Einschreiben beim Vermieter binnen 7 Tagen nach Kenntnisnahme
der Preiserhöhung eingegangen sein.
7. Anreisezeit / Abreisezeit /Übergabe der Ferienwohnung
Die Übergabe der Ferienwohnung an den Mieter erfolgt bei Bezug. Die
Anreisezeiten sind im Voraus zu vereinbaren. Für die Vereinbarung der
Anreisezeit ist der Mieter verantwortlich. Eine Terminvereinbarung kann bereits
bei der Anmeldung, spätestens aber am Vortag des Anreisetages telefonisch oder
schriftlich getroffen werden. Der Vermieter ist außerhalb der vereinbarten
Anreisezeit regelmäßig nur über Mobiltelefon 01707350100 erreichbar. Die
Übergabe der Ferienwohnung an den Vermieter erfolgt bei Auszug, unmittelbar vor
der Abreise. Die Abreisezeit kann am Vortag der Abreise vereinbart werden.
Sollte der Mieter aus irgendeinem Grunde die Ferienwohnung nicht wie vereinbart
räumen können, hat der Mieter dies spätestens am Vortage dem Vermieter
mitzuteilen, damit ein neuer Übergabetermin vereinbart werden kann. Die Übergabe
dauert ca. 5-10 Minuten. Der Mieter ist gehalten, diese Zeit einzuplanen. Der
Vermieter kann auf die förmliche Übergabe der Wohnung, sowohl bei der Anreise
wie bei der Abreise verzichten. Der Vermieter verzichtet hiermit jedoch nicht
automatisch auf eventuelle Schadenersatzansprüche.
8. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen der Leistungsvereinbarung.
9. Haftung der Mieter
Der Mieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für eine üblich, ordentliche
Nutzung der Ferienwohnung. Mängel vor der Übergabe der Ferienwohnung sind
schriftlich zu fixieren. Mängel bei Antritt der Nutzung sind dem Vermieter
unverzüglich zur Kenntnis zu geben und werden durch den Mieter ebenfalls
unverzüglich abgestellt. Minderung des Mietpreises ist nur möglich, wenn der
Vermieter gemeldete Mängel durch gröbliches Verschulden nicht unverzüglich
abstellt. Eine Minderung des Mietpreises tritt nicht ein, soweit es der Reisende
schuldhaft unterlässt, den Mangel rechtzeitig anzuzeigen. Der Mieter haftet
insbesondere auch für die Schlüssel der Haus-Schließanlage.
10. Beschränkung der Haftung
Vermieter und Mieter haften nicht für mittelbare und Folgeschäden.
11. Mitwirkungspflicht
Der Mieter ist verpflichtet bei aufgetretenen Leistungsmängeln im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen an der Schadensminderung mitzuwirken, insbesondere
voraussehbare Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
12. Ansprüche und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vortragsgemäßer Erbringung der vereinbarten Leistungen hat
der Mieter innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung des
Mietvertrages gegenüber der Vermieter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist
kann der Mieter Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden den
an der Einhaltung der Frist verhindert worden. Vertragliche Ansprüche des
Mieters verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem
der Mietvertrag dem Vortrag nach enden sollte.
13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages oder der AGB hat
nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge. Im Übrigen gelten
die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen des BGB.
14. Gerichtsstand
Der Mieter kann den Vermieter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des
Vermieters gegen den Mieter ist der Wohnsitz des Mieters maßgebend. Ausnahmen:
Die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder gegen Personen, die keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben. Oder gegen Personen, die nach
Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland
verlegt haben. Oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des
Vermieters maßgebend.
© Neuschwander 01/2008










